Schülervertretung
Schülerinnen und Schüler wirken in der Schule in vielen Gremien mit. Dazu gehören unter anderem der Schülerrat und der Schulvorstand.
Die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf Klassenebene durch die Klassenschülerschaft (§ 73 NSchG) sowie durch die gewählten Klassensprecherinnen und Klassensprecher, auf Schulebene durch den Schülerrat (§ 74 NSchG) sowie durch Schülersprecherinnen und Schülersprecher.
Von den Schülervertretungen können alle schulischen Fragen erörtert werden. Sie sind zudem von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören.
Schulleitungen und Lehrkräfte haben den Schülervertretungen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 80 NSchG).
Wenn dich die Arbeit in der Schülervertretung interessiert, dann wende ich einfach an die Schulleitung.
Betreuende Lehrkraft ist Frau Dörries
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Pausenaufsicht
Die Arbeitsgruppe “Aufsicht” (Frau Dörries) hat eine schülergeleitete, freiwillige Pausenaufsicht der 10. Klassen ins Leben gerufen.
Ziel ist es, das Verantwortungsbewusstsein der Schüler in den großen Pausen zu fördern und zu fordern.
Durch den Einsatz für unsere Schule gibt es als Anerkennung eine positive Bemerkung auf dem Zeugnis.