Der Schulelternrat
Aufgaben und Pflichten des Schulelternrats
Der Schulelternrat kann alle schulischen Fragen erörtern. Der Schulelternrat ist vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören.
Schulleitung und Lehrkräfte haben dazu von sich aus alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Schulelternrat besteht aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften oder deren Stellvertretern ( § 94 NSchG ).
Der Schulelternrat bestimmt über die Verwendung der Mittel der Elternhilfe mit.
Der Schulelternrat wählt aus seinen Mitgliedern seinen Vorstand und die Delegierten zur Wahl der Vertreter der Realschule im Stadtelternrat.
Er wählt aus allen Erziehungsberechtigten die Mitglieder im Schulvorstand, in der Gesamtkonferenz und in den Fachkonferenzen sowie die/den Vorsitzende/n und die/den Kassenwart/in der Elternhilfe.